Call for Abstracts

Einreichungsfrist: Die Abstracteinreichung ist geschlossen.

 

 

 

Achtung: In diesem Jahr wird es keine Möglichkeit der Einreichung von Late-Breaking Abstracts geben. Die Einreichungsfrist wird nicht verlängert. Abstracts, die nach der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

 

Die Abstract-Einreichung bietet eine gute Möglichkeit, sich auf dem Kongress zu präsentieren. Für 2022 hat sich das Kongresspräsidium wieder bewusst entschieden, aus allen angenommenen Abstracts die besten 70 auszuwählen und diese als „oral presentation“, extra hervorgehoben, in die wissenschaftlichen Sitzungen zu integrieren.
Alle anderen angenommenen Abstracts werden in extra Postersitzungen präsentiert. Einreichende der 70 besten Abstracts sowie alle AssistentInnen mit einem angenommenen Abstract genießen eine kostenfreie Kongressteilnahme.

 

Abstract Kategorien

► Gynäkologische Onkologie

► Senologie

► Operative Gynäkologie, Urogynäkologie

► Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

► Pränatal- und Geburtsmedizin

► Konservative Gynäkologie/Übergreifende Themen

► Case-Report

Wichtige Abstract-Hinweise

  • ► Posterformat: Breite max. 90 cm; Höhe max. 130 cm (z. B. DIN A0); Ausrichtung: wir empfehlen Hochformat

    ► Schriftgröße: Bitte verwenden Sie eine gut lesbare Schriftgröße.

    ► Conflict of Interest: Pro Person werden Interessenkonflikte auf dem Poster aufgelistet. Wenn keine Interessenkonflikte bestehen, wird das ebenfalls auf dem Poster vermerkt.

  • ► Für die Einreichung eines Abstracts müssen Sie im ersten Schritt einen persönlichen Account einrichten. Nach dem Einrichten eines persönlichen Accounts im Abstract-Einreichungssystem erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Zugangsdaten (um z.B. Ihr Abstract vor Einreichung kontinuierlich zu bearbeiten). Diese Kombination ist auch bei weiteren Abstracteinreichungen gültig und verhindert eine erneute Eingabe Ihrer Adressdaten. Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige E-Mail-Adresse verwenden.

    ► Abstracts können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

    ► Der Abstracttext darf max. 250 Wörter enthalten.

    ► Das Abstract sollte untergliedert sein in die Bereiche: Zielsetzung, Materialien, Methoden, Ergebnisse und Zusammenfassung.
    Ausnahme Case-Reports: Zusammenfassung, Anamnese und klinischer Befund, Diagnose, Therapie und Verlauf.

    ► Grafiken oder Abbildungen können im jpg- oder gif-Format eingereicht werden. Die maximale Pixelgröße eines Bildes beträgt 600 (Breite) x 800 (Höhe) Pixel und 500 KB. Es darf nur eine Grafik pro Abstract eingereicht werden. Beachten Sie bitte, dass pro Grafik 50 Wörter abgezogen werden.

    ► Sie dürfen maximal eine Tabelle mit maximal 10 Zeilen x 10 Spalten einbinden. Für jede Zeile einer Tabelle werden 10 Wörter abgezogen.

    ► Abstracts werden 1:1 weiterverwendet. Achten Sie daher bitte auf Rechtschreibung und Grammatik; Abstracts werden vor Veröffentlichung im Abstractband nicht lektoriert. Änderungen sind nach der Einreichung nicht mehr möglich.

    ► Bitte kontrollieren Sie, dass der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Einreichenden vollständig und richtig angegeben werden.

    ► Die Anzahl der Co-AutorInnen ist nicht limitiert.

    ► Conflict of Interest: Für die Einreichung des Abstracts benötigen Sie von allen AutorInnen eine Auflistung möglicher Interessenkonflikte bzw. den Ausschluss möglicher

    ► Bitte wählen Sie mit Bedacht Ihre zugehörige Abstractkategorie. In der Vergangenheit mussten viele Einreichungen händisch der richtigen Kategorie zugeordnet werden. Bitte prüfen Sie kritisch die Definition von Case-Reports.

  • ► Das eingereichte Abstract darf an keiner anderen Stelle veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung in der Zeitschrift „Geburtshilfe und Frauenheilkunde (GebFra)“ ist somit die Erstpublikation. Die AutorInnen übertragen alle Rechte an der verlegerischen Leistung im Zusammenhang mit der redaktionellen Aufbereitung, Veröffentlichung und Verbreitung des Beitrags an die Thieme-Verlagsgruppe. Das Urheberrecht bleibt hiervon unberührt.
    UPDATE - Zulässige Bedingungen für eine Einreichung:
    - Die Arbeit wurde nur im Rahmen eines Vortrages/Postervorstellung präsentiert und in keiner schriftlichen Form publiziert
    - Bereits publizierte Abstracts können eingereicht werden, wenn am Ende des Abstracttextes darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Zweitpublikation handelt. Ergänzend muss das Medium genannt werden in welcher die Erstpublikation veröffentlicht wurde. Bitte beachten Sie, dass für die Erstpublikation keine Exklusivrechte mit dem publizierenden Verlag vereinbart wurden. Dann ist eine Einreichung nicht möglich.

    ► Einreichende übernehmen die Verantwortung für die Richtigkeit der übermittelten Daten und für eventuelle Urheberrechtsverletzungen.

    ► Industrieunternehmen: Abstracts für Firmenpräsentationen oder Marketingzwecke sind nicht zugelassen. Wissenschaftliche Arbeiten oder Studien sind davon nicht betroffen. Angenommene Abstracts dürfen nur vom wissenschaftlich verantwortlichen Vertretenden vorgestellt werden.

    ► Einreichende dürfen eine Präferenz der Abstractpräsentation angeben; die finale Entscheidung obliegt dem Kongresspräsidium und Programmkomitee.

  • ► Nach erfolgreicher Einreichung Ihres Abstracts, erhält der/die korrespondierende AutorIn automatisch eine E-Mail-Bestätigung mit der Referenznummer Ihres Abstracts (für eventuelle Rückfragen und Folgekorrespondenz). Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, setzen Sie sich bitte mit der KelCon GmbH unter dggg-kongress@kelcon.de in Verbindung.

    ► Alle eingereichten Abstracts werden von mindestens drei gutachtenden Personen anonymisiert bewertet

    ► Der/Die korrespondierende AutorIn erhält nach dem Review-Prozess per E-Mail eine Benachrichtigung, ob das Abstract angenommen oder abgelehnt wurde. Ausführliche Angaben betreffend Präsentation von e-Postern und Vorträgen werden rechtzeitig übersandt.

    ► Der/Die präsentierende AutorIn muss sich über das Online-Anmeldeformular zum Kongress anmelden. Die Einreichung eines Abstracts gilt nicht als Kongressregistrierung

  • ► ErstautorIn: Vorgabe seitens der DGGG ist, dass der/die ErstautorIn auch gleichzeitig der/die präsentierende AutorIn ist. Anderweitige Einreichungskonstellationen führen automatisch zur Ablehnung des Abstracts.

    ► Korrespondierende/r AutorIn: Jegliche Kommunikation in Bezug auf die Abstracteinreichung wird über die angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.

    ► Präsentierende/r AutorIn (= ErstautorIn): Nur der/die präsentierende AutorIn ist berechtigt, sich für den Kongress über das Online-Anmeldeformular zum vergünstigten Tarif anzumelden. Die Präsentation des Abstracts obliegt ausschließlich dem/der präsentierenden AutorIn. Sämtliche Informationen werden vom korrespondierenden an den/die präsentierende/n AutorIn weitergegeben.

    ► Co-AutorInnen: Führen Sie bitte bei der Einreichung alle weiteren AutorInnen nach gewünschter Reihenfolge auf. Bitte beachten Sie, dass Änderungen der angegebenen Daten nach erfolgreicher Einreichung nicht möglich sind.

  • ► Präsentierende AutorInnen mit angenommem Abstract melden sich zum Kongress über das Online-Anmeldeformular an. Die Buchung von mindestens einer Tageskarte ist obligat. Beiträge von AutorInnen ohne Kongressanmeldung werden nicht publiziert. Bitte beachten Sie, die mitgeteilte Frist zur Kongressanmeldung.